Partizipation in der
Verbandsarbeit

Beteiligung in Jugendverbänden ist gewissermaßen systemimmanent, hier leben und erleben junge Menschen aktiv demokratische Aushandlungsprozesse.

Ein Jugendverband als freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von Jugendlichen mit gemeinsamen Interessen oder Zielen kann ohne Beteiligung gar nicht bestehen. Denn sowohl über die Interessen und Ziele, als auch über die Organisationsform muss sich immer wieder ausgetauscht werden, damit eine Gemeinsamkeit überhaupt behauptet werden kann.

Mehr Informationen zur Jugendverbandsarbeit in Sachsen findest du auf den Seiten des Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. (KJRS).

Selbstorganisation

Die Regeln der Gemeinschaft werden durch die Mitglieder selbst beschlossen und verändert, Entscheidungen werden in den Gruppen gemeinsam getroffen.

Ob als Teil der Gruppe, Delegierte*r in einem Gremium oder Vorstandsmitglied: Junge Menschen sind es, die in ihrem eigenen Auftrag Verantwortung übernehmen, Beschlüsse fassen und diese vor allen Mitgliedern ihres Verbandes verantworten. Egal, ob einem bestimmten Erwachsenenverband zugehörig und welchem, ist jugendliche Selbstorganisation also ein inhärenter Bestandteil der Jugendverbandsarbeit.

Interessenvertretung

Jugendverbände sind aber auch Organisationen jugendlicher Interessenvertretung. Entscheidungen innerhalb von Jugendverbänden wirken deswegen nicht nur direkt auf die eigene Situation und den Erwachsenenverband als Teil der Gesellschaft insgesamt, sondern auch über diesen in die Gesellschaft hinein. So gelingt es, Meinungen von Kindern und Jugendlichen zu bündeln und von der lokalen bis zur nationalen, sogar supranationalen Ebene zu vertreten.

Selbstverwirklichung

Gruppenstunden, Wochenend- und Ferienfreizeiten, Projekte in offenen Angeboten und internationale Begegnungen stellen Frei- und Experimentierräume für Jugendliche dar. Dort ermöglichen sie Selbstverwirklichung durch aktives Ausprobieren von alternativen Lebensweisen.

Jugendverbände erfüllen damit den Auftrag des § 11 SGB VIII: Die Angebote der Jugendarbeit sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Sie sollen junge Menschen zur Selbstbestimmung befähigen und sie dazu anregen, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und sich zu engagieren.

Unterstützung

Haupt- und Ehrenamtliche in der Jugendarbeit haben die Aufgabe, Gelegenheiten zur selbstständigen Aneignung von Räumen, Werten und Verhaltensweisen zu schaffen. Damit das gelingt, reflektieren Jugendverbände regelmäßig ihre Strukturen, Entscheidungswege und Vertretungsstrukturen. Sie probieren neue Beteiligungsmöglichkeiten aus, entwickeln alters- und zielgruppengerechte Methoden. Und sie treten anwaltschaftlich für mehr Beteiligung in anderen Handlungsfeldern wie zum Beispiel in der Schule ein.

Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung unterstützt Jugendverbände bedarfsgerecht zum Beispiel im Rahmen der Juleica-Ausbildung von Ehrenamtlichen, durch Weiterbildungen für Fachkräfte, aber auch bei Reflexions- und Transformationsprozessen.